Online Seminar zur Erstellung einer Kindesschutzrichtlinie

Die Stiftung Nord-Süd-Brücken hat am 15.06.2020 eine angepasste Kindesschutzrichtlinie verabschiedet. Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche richten und mit diesen realisiert werden, deren Wirkung sich auf Kinder bezieht sowie Aus- oder Fortbildungen für Multiplikator*innen in der Kinder- und Jugendarbeit, können nur gefördert werden, wenn der antragstellende Verein eine Kindesschutz-Richtlinie beschlossen und umgesetzt hat. Die Richtlinie muss mindestens einen Abschnitt zu eigenen Präventionsmaßnahmen (inklusive Personalpolitik) sowie zum eigenen Fallmanagement enthalten und von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand des Vereins verabschiedet sein. Bei Auslandsprojekten muss der antragstellende Verein zusätzlich mit den Projektpartner*innen im Globalen Süden Leitlinien zum Kindesschutz in die Projektvereinbarung mit aufnehmen.
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken bietet in Zusammenarbeit mit ECPAT Deutschland e.V. ein Online Seminar zur Erstellung einer Kindesschutzrichtlinie an. Das Online Seminar besteht aus einer Einführung in die Thematik und einem praktischen Teil.
Einführung: Mittwoch, 11.11.20 16:00-17:30 Uhr
Praktischer Teil: Freitag, 13.11.20 15:00-19:00 Uhr

Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 30 Personen begrenzt. Die Zugangsdaten folgen kurz vor der Veranstaltung. Wir freuen uns auf eure Anmeldungen unter k.gasparjan@nord-sued-bruecken.de

Informationen unter: https://nord-sued-bruecken.de/erstellung-ksr.html

Zurück